Cookies und Datenschutz
Dieser Internetauftritt richtet sich an Nutzende in der Schweiz. Die Betreibende verarbeitet Daten und nutzt Cookies gemäss ihrer Datenschutzbestimmungen.
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Claudia Stutz-Eramo, ChiaveVita bietet verschiedene Dienstleistungen in den Bereichen Hypnose, Coaching, Energiearbeit etc. an. Die vertraglich vereinbarte Leistung umfasst stets das Versprechen, eine bestimmte Leistung zu erbringen. Eine Erfolgsgarantie kann nicht gewährt werden.
Sämtliche angebotenen Leistungen dienen nicht als Ersatz für medizinische oder psychotherapeutische Diagnosen oder Therapien durch qualifizierte Ärzte, Psychologen oder Psychiater. Es werden weder medizinische Diagnosen abgegeben noch medizinische Heilbehandlungen angeboten oder versprochen. Es obliegt allein dem Kunden, vorgängig einen Arzt oder Psychiater für eine medizinische Diagnose oder Behandlung zu konsultieren und abzuklären, ob die entsprechende Leistung aus medizinischer Sicht in Anspruch genommen werden kann. Es werden keine Empfehlungen zur Einnahme oder zum Absetzen von Medikamenten im Allgemeinen oder Therapien, die vom Arzt verschrieben oder empfohlen wurden, abgegeben.
Bei Unsicherheiten wird strikt empfohlen, sich mit dem behandelnden Arzt abzustimmen.
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Dienstleistungen, welche Claudia Stutz-Eramo, ChiaveVita (nachfolgend „Leistungserbringerin“) gegenüber ihren Kunden erbringt.
Art und Umfang der Leistungen ergeben sich im Weiteren aus den Besonderen Bestimmungen zu den jeweiligen Dienstleistungen sowie aus den jeweiligen Verträgen.
Als Terminanfragen im Sinne dieser Bestimmungen gelten sämtliche Kontaktaufnahmen mit der Leistungserbringerin, namentlich über das Kontaktformular auf der Webseite, E-Mail, Telefon oder Textnachricht, aus deren Inhalt mindestens ein genau bestimmbarer Zeitpunkt (Datum und Uhrzeit) hervorgeht, an dem ein Termin gewünscht wird.
Werden für einen Termin mehrere Zeitpunkte bezeichnet, gelten allesamt als angefragte Zeitpunkte, wobei der Leistungserbringerin das Wahlrecht zusteht. Wird für einen Termin eine Zeitspanne bezeichnet, steht der Leistungserbringerin das Recht zu, einen im genannten Zeitraum liegenden Termin zu bestimmen. Wird im Rahmen der Kontaktaufnahme nicht ausdrücklich eine gewünschte Leistung erwähnt, gilt der Antrag auf die Dienstleistung „Coaching“.
Sofern nicht ausdrücklich anderslautend angemerkt, gelten Terminanfragen als verbindlicher Antrag. Der Antragsteller bleibt sieben Tage ab dem Zeitpunkt der Anfrage gebunden.
Als Terminbestätigung im Sinne dieser Bestimmungen gelten sämtliche Mitteilungen der Leistungserbringerin an ihre Kunden, aus deren Inhalt hervorgeht, dass sie sich bereit erklärt, am entsprechend im Antrag bezeichneten Zeitpunkt die angefragte Leistung zu erbringen.
Wurden im Antrag für einen Termin mehrere Zeitpunkte bezeichnet und erklärt sich die Leistungserbringerin bereit, an einem dieser Zeitpunkte die entsprechende Leistung zu erbringen, so gilt dieser Termin als bestätigt. Wurde im Rahmen des Antrags für einen Termin eine Zeitspanne mitgeteilt und bezeichnet die Leistungserbringerin innerhalb dieser Zeitspanne einen Zeitpunkt, an dem sie sich bereit erklärt, die entsprechende Leistung zu erbringen, so gilt dieser als bestätigter Termin.
Sofern nicht ausdrücklich anderslautend angemerkt, gilt die Terminbestätigung als Annahme des Antrags und führt zum Vertragsschluss.
Nachfolgend sind sämtliche besonderen Leistungen, die durch die Leistungserbringerin erbracht werden, aufgeführt. Wurde eine Leistung nicht genauer bezeichnet oder lässt sich eine Leistung nicht einer der besonderen Leistungen zuordnen, so finden die Bestimmungen betreffend die Leistung „Coaching“ Anwendung.
Als Coaching gilt jede Dienstleistung, die nachfolgend nicht eigens erwähnt wird. Die Preisberechnung erfolgt auf der Grundlage eines Ansatzes von CHF 150.00 pro Stunde.
Die Preisberechnung erfolgt auf der Grundlage eines regulären Ansatzes von CHF 150.00 pro Stunde. Richtet sich die Leistung ausschliesslich an ein minderjähriges Kind oder Jugendlichen, wird auf diese Leistung eine Reduktion von CHF 30.00 auf den regulären Stundenansatz gewährt, sofern auf Verlangen der Leistungserbringerin unverzüglich ein amtlicher Ausweis des Kindes oder Jugendlichen vorgelegt wird.
Richtet sich die Leistung ausschliesslich an eine Studierende einer Schweizer (Fach-)Hochschule, wird auf diese Leistung eine Reduktion von CHF 30.00 auf den regulären Stundenansatz gewährt, sofern auf Verlangen der Leistungserbringerin unverzüglich ein gültiger Studierendenausweis vorgezeigt wird.
Richtet sich die Leistung ausschliesslich an einen AHV- oder IV-Rentenbezüger, wird auf diese Leistung eine Reduktion von CHF 30.00 auf den regulären Stundenansatz gewährt, sofern auf Verlangen der Leistungserbringerin unverzüglich eine entsprechende Bescheinigung über den Rentenbezug vorgelegt wird.
Pro Termin „Chiro Trance Hypnose®“ wird ein Pauschalpreis von CHF 150.00 berechnet. Die Sitzungsdauer beträgt in der Regel 60 bis 90 Minuten. Diese Dauer kann im Einzelfall abweichen.
Pro Termin „Energiearbeit“ oder „Reiki“ wird ein Pauschalpreis von CHF 120.00 berechnet. Die Sitzungsdauer beträgt in der Regel 45 bis 60 Minuten.
Pro Termin „Chakra Hypnose“ wird ein Pauschalpreis von CHF 120.00 berechnet. Die Sitzungsdauer beträgt in der Regel 45 bis 60 Minuten.
Pro Termin „Access Bars®“ wird ein Pauschalpreis von CHF 150.00 berechnet. Die Sitzungsdauer beträgt in der Regel 45 bis 60 Minuten.
Richtet sich die Leistung ausschliesslich an eine Studierende einer Schweizer (Fach-)Hochschule, wird auf diese Leistung eine Reduktion von CHF 30.00 auf den regulären Stundenansatz gewährt, sofern auf Verlangen der Leistungserbringerin unverzüglich ein gültiger Studierendenausweis vorgezeigt wird.
Richtet sich die Leistung ausschliesslich an einen AHV- oder IV-Rentenbezüger, wird auf diese Leistung eine Reduktion von CHF 30.00 auf den regulären Stundenansatz gewährt, sofern auf Verlangen der Leistungserbringerin unverzüglich eine entsprechende Bescheinigung über den Rentenbezug vorgelegt wird.
Vereinbarte Termine sind verbindlich. Ist der Preis der Leistung von der Dauer der Sitzung abhängig, orientiert sich die zur Preisberechnung maßgebliche Zeit an der tatsächlichen Dauer der Sitzung. Die Zeiterfassung erfolgt auf fünfzehn Minuten genau, wobei jede angebrochene Viertelstunde voll verrechnet wird. Pro Sitzung werden maximal drei Stunden verrechnet. Beginnt die Sitzung zu einem späteren als dem vereinbarten Zeitpunkt aufgrund von Tatsachen, die auf den Kunden zurückzuführen sind – namentlich verspätetes Eintreffen – beginnt die Zeiterfassung bereits zum Zeitpunkt des vereinbarten Termins.
Wird die Leistung zum Pauschalpreis angeboten und ist kraft vorliegender Bestimmungen ein Richtwert betreffend zeitlichen Umfang vereinbart, hat die Leistungserbringerin das Recht, die Dienstleistung bei gleichbleibendem Preis in Dauer und Umfang entsprechend der Verspätung zu reduzieren. (Beispiel: Für die entsprechende Leistung ist ein zeitlicher Richtwert von 60 Minuten vereinbart. Demnach steht der Leistungserbringerin bei 20-minütiger Verspätung des Kunden das Recht zu, die Leistung in Dauer und Umfang um einen Drittel zu reduzieren.)
Termine, die nicht mindestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Zeitpunkt verschoben oder abgesagt werden, werden durch die Leistungserbringerin in voller Höhe in Rechnung gestellt (Pauschalbetrag der Leistung oder 1 Stunde Aufwand). Dies ergibt sich u.a. daraus, dass die Vorbereitungszeit sowie Kosten für Administration nicht separat verrechnet werden, sondern im entsprechenden Pauschal- oder Stundentarif enthalten sind. Bei kurzfristiger Absage sind entsprechende Aufwendungen bereits angefallen. Des Weiteren ist es der Leistungserbringerin bei kurzfristigen Absagen nicht mehr möglich, den entsprechenden Termin neu zu belegen. Die Leistungserbringerin muss keinen Nachweis über angefallenen Aufwand erbringen.
Termine können grundsätzlich bis 48 Stunden vor dem Termin kostenlos verschoben werden. Werden vereinbarte Sitzungen bis 48 Stunden vor dem Termin definitiv abgesagt oder wurde der Termin für dieselbe Sitzung mehr als zwei Mal verschoben, so kann die Leistungserbringerin eine Administrationspauschale von CHF 10.00 in Rechnung stellen.
Kann die Leistungserbringerin insbesondere aus betrieblichen Gründen die geschuldete Leistung am entsprechend vereinbarten Termin nicht erbringen, steht es dem Kunden frei, einen anderen Termin in gegenseitigem Einvernehmen der Leistungserbringerin zu vereinbaren oder vom Vertrag zurückzutreten. Die Leistungserbringerin haftet nicht für daraus entstandenen Schaden. Zwingende Bestimmungen des Bundesrechts bleiben vorbehalten.
Die Leistungserbringerin verpflichtet sich, die vereinbarte Leistung am vereinbarten Termin zu erbringen. Erscheint der Kunde bis 30 Minuten nach dem vereinbarten Zeitpunkt nicht in der Praxis, entfällt die Leistungspflicht der Leistungserbringerin. Der Kunde ist diesfalls verpflichtet, der Leistungserbringerin den Pauschalbetrag oder den Preis für 1 Stunde Aufwand der vereinbarten Leistung zu entrichten. Die Leistungserbringerin kann alternativ vom Vertrag zurücktreten und Ersatz des entstandenen Schadens verlangen.
Ohne anderslautende Vereinbarung wird das Entgelt für die vereinbarte Leistung mit deren Inanspruchnahme fällig. Es ist unmittelbar im Anschluss an die Leistungserbringung vor Ort mittels Kartenzahlung zu entrichten. Akzeptiert werden die durch die SumUp Payments Limited in der Schweiz angebotenen Zahlungsmittel. Der Kunde erklärt sich mit den Datenschutzbestimmungen der SumUp Payments Limited einverstanden.
Wurde der Betrag nicht unmittelbar nach der Leistungserbringung vor Ort beglichen, so wird vermutet, dass die Vereinbarung auf Zahlung per Rechnung lautet.
Lautet die Vereinbarung auf Zahlung per Rechnung, ist der geschuldete Betrag innert 15 Tagen ab Rechnungsdatum auf die in der Rechnung oder einem dieser beiliegenden Einzahlungsschein bekannt gegebene Bankverbindung zu überweisen. In diesem Fall ist der Kunde verpflichtet, auf Verlangen der Leistungserbringerin den Bezug der Leistung unter Angabe von Datum, Dauer und Preis unmittelbar im Anschluss an die Leistungserbringung mittels Unterschrift zu bestätigen.
Erfolgt die Zahlung nicht fristgerecht, verrechnet die Leistungserbringerin ab der zweiten Mahnung eine Administrationspauschale in der Höhe von CHF 10.00 pro Mahnschreiben. Weitere Aufwendungen bleiben vorbehalten.
Der Kunde ist verpflichtet, gegenüber der Leistungserbringerin vollständige und wahrheitsgetreue Angaben zu machen. Insbesondere ist der Kunde verpflichtet, die Leistungserbringerin unaufgefordert über diagnostizierte oder vermutete Erkrankungen, die Einnahme von Medikamenten sowie das Tragen von Kontaktlinsen zu informieren. Die Haftung für Schäden, die aus der Verletzung dieser Pflicht entstanden sind oder begünstigt wurden, ist ausgeschlossen.
Im Übrigen haftet die Leistungserbringerin nicht für entstandene Schäden, soweit nicht zwingende Bestimmungen des Bundesrechts entgegenstehen. Insbesondere ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Die Datenschutzbestimmungen (abrufbar unter https://www.chiavevita.ch/datenschutz) bilden Bestandteil dieser AGB.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam oder unvollständig sein oder sollte die Erfüllung unmöglich werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Teile des Vertrages nicht beeinträchtigt. Die Vertragsparteien verpflichten sich für diesen Fall, unverzüglich die unwirksame Bestimmung durch eine zulässige wirksame Bestimmung zu ersetzen, die nach ihrem Inhalt der ursprünglichen Absicht am nächsten kommt.
Ergänzungen, Abänderungen oder die Aufhebung der vorliegenden AGB sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung beider Parteien schriftlich oder in einer anderen Form, die den Nachweis durch Text ermöglicht, rechtsgültig. Konkludente Annahme ist ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere auch für diese Schriftformklausel.
Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Dietikon. Dieser Vertrag untersteht schweizerischem Recht.
(Stand: 22. September 2024)